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   BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 49.68   

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BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 49.68 (https://dejure.org/1969,3388)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1969 - VIII B 49.68 (https://dejure.org/1969,3388)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1969 - VIII B 49.68 (https://dejure.org/1969,3388)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Überprüfbarkeit von Feststellungen zu einem hypothetischen Geschehensablauf - Schädigung eines jüdischen Rechtskandidaten durch Nichtübernahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 49.68
    Diese Erwägungen knüpfen an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage an, ob ein geschädigter Angehöriger des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Verfolgung voraussichtlich eine zur Versorgungsberechtigung führende Anstellung im öffentlichen Dienst erstrebt und erreicht hätte (vgl. BVerwGE 11, 109).

    Erwähnt wird das schon genannte Urteil BVerwGE 11, 109 (= NJW/RzW 1961, 88), in dem es heißt, bei der Entscheidung über den voraussichtlichen späteren beruflichen Lebensweg des Geschädigten seien sämtliche Beweisanzeichen heranzuziehen.

    Selbst wenn angenommen wird, daß sich der Kläger 1932 bereits zum Antritt des juristischen Vorbereitungsdienstes entschlossen gehabt hätte - was nach der Überzeugung des Berufungsgerichts nicht nachweisbar ist -, wäre nach den Grundsätzen des Urteils BVerwGE 11, 109 die weitere Feststellung zu fordern gewesen, daß er, wenn er nach 1935 die zweite Staatsprüfung bestanden hätte, mit Aussicht auf Erfolg bestrebt gewesen wäre, eine dauernde Anstellung im öffentlichen Dienst zu finden.

    Für Erwägungen, die den voraussichtlichen zukünftigen Berufsweg eines Geschädigten betreffen (vgl. BVerwGE 11, 109), fehlt es an der Möglichkeit eines strengen Beweises.

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 49.68
    Auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 288), der zur Einführung des jetzt maßgeblichen Schädigungstatbestandes geführt hat, kommt es nicht an.
  • BGH, 27.11.1968 - IV ZR 675/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 49.68
    Eine förmliche Beweisaufnahme war hier nicht erforderlich (vgl. das Urteil des BGH vom 27. November 1968 - IV ZR. 675/68 - MDR 1969, 207).
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